10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern
1. Aufträge - wo immer es möglich ist - nur an Meisterbetriebe vergeben. Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei der Handwerkskammer Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Besondere Vorsicht ist bei "Haustürgeschäften" geboten.
2. Vor Auftragsvergabe von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen. Achtung: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
3. Größere Aufträge, vor allem im Baubereich, sollten nur schriftlich und nur nach der sogenannten "Verdingungsordnung für Bauwesen" (VOB) vergeben werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.
4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollten im Gespräch mit dem Handwerksmeister möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kunden werden unnötige Kosten erspart.
5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft ist deshalb in der Regel günstiger.
6. Der Kunde sollte sich bereits vor Auftragsvergabe genau über sämtliche anfallenden Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungskonditionen etc.) erkundigen.
7. Bei der Auftragsvergabe und der Terminvereinbarung sollte der Kunde dem Handwerker eine Rufnummer hinterlassen, unter der man ihn erreichen kann. So kann der Kunde auch bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie bei Überschreitung einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.
8. Arbeitet der Handwerker vorort, so sollte der Kunde im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.
9. Gegen eine Unterhaltung mit dem Handwerker ist nichts einzuwenden, dient sie doch meist der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Schaffung eines besseren Arbeitsklimas. Doch auch diese Zeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Gespräche über gemeinsame Hobbys sollten deshalb besser außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.
10. Wenn Reklamationen auftreten, sollten diese zunächst in einem offenen Gespräch geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, sollte die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer eingeschaltet werden.
Die Handwerkskammer Reutlingen weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Handwerksbetriebe keine Kreditinstitute sind. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte diese auch ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf auch kein Betrag für eventuelle Gewährleistungen einbehalten werden.
Die Kammer bittet deshalb um Verständnis, wenn der Betrieb bei der Vertragsgestaltung ein Recht auf Abschlagszahlung für abgrenzbare Teilleistungen verlangt. Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung hat dieses Instrument in den letzten Monaten wieder große Bedeutung erlangt.
Sollten dennoch einmal Pannen zwischen Handwerkern und Kunden eintreten, steht die Handwerkskammer mit ihrem Dienstleistungsangebot unterstützend zur Verfügung. Interessante Antworten auf weitere Fragen aus diesem Themenfeld und vieles weitere finden Sie mit einem Klick auf Ihrer linken Maustaste bei den entsprechende Stichworten.


