Wettbewerbsrecht

Nur ein Beispiel: Irreführende Werbung - was tun?
In Zeiten härter werdender Wettbewerbsbedingungen stehen die Rechtsspezialisten der Handwerkskammer zur Verfügung, wenn es z. B. im Wettbewerbsrecht um den Tatbestand der irreführenden Werbung geht, der nicht selten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Handwerksordnung steht.

Besonders gelagerte Fälle werden zur Weiterverfolgung an die Wettbewerbszentrale zur weiteren Klärung und Entscheidung abgegeben. In den meisten Fällen hilft jedoch bereits das Einschalten der Handwerkskammer, um Verstöße gegen die Handwerksordnung zu unterbinden.

Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben oder in einem konkreten Fall beraten werden wollen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatungsstelle, Telefon 07121 2412-230. Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie auch eine E-Mail senden.

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Internet

Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht")
Handwerksbetriebe müssen mehrere Punkte beachten, wenn sie ihr Dienstleistungsangebot im Internet präsentieren wollen. Das Bundesministerium der Justiz hat die wichtigsten Punkte in einem Merkblatt zusammengefasst, das Sie hier herunter laden können.
Muster eines Verfahrensverzeichnisses
Wer eine Homepage betreibt, muss darüber informieren, wie und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeitet werden. Eine Textvorlage des ZDH behandelt alle Inhalte, die der Meldepflicht nach dem Bundes- und Landesdatenschutzgesetz unterliegen.
Online-Check: Ist Ihre Website rechtssicher?
Unternehmen können sich einen Überblick verschaffen, ob ihre Webseite die wichtigsten gestalterischen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Online-Check des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr schließt mit einer Kurzbewertung ab. Weitere Informationen und Tipps zur Optimierung enthält ein Leitfaden, der kostenlos heruntergeladen werden kann.
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