Wettbewerbsrecht
Nur ein Beispiel: Irreführende Werbung - was tun?
In Zeiten härter werdender Wettbewerbsbedingungen stehen die Rechtsspezialisten der Handwerkskammer zur Verfügung, wenn es z. B. im Wettbewerbsrecht um den Tatbestand der irreführenden Werbung geht, der nicht selten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Handwerksordnung steht.
Besonders gelagerte Fälle werden zur Weiterverfolgung an die Wettbewerbszentrale zur weiteren Klärung und Entscheidung abgegeben. In den meisten Fällen hilft jedoch bereits das Einschalten der Handwerkskammer, um Verstöße gegen die Handwerksordnung zu unterbinden.
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben oder in einem konkreten Fall beraten werden wollen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatungsstelle, Telefon 07121 2412-230. Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie auch eine E-Mail senden.


