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Die Schlichtungsstelle

Vermittlung bei Verbraucherbeschwerden
Nicht nur um Gerichte zu entlasten, sondern auch um das gute Verhältnis zwischen Handwerkern und Kunden wieder herzustellen, sind bei den Handwerkskammern Vermittlungs- bzw. Schlichtungsstellen eingerichtet.

Diese von der Handwerksordnung vorgesehene Institution vermittelt in Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern, um nach Möglichkeit eine für beide Seiten gütliche und zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Es handelt sich jedoch um eine formlose Vermittlung, bei deren Scheitern eine abschließende Entscheidung der Handwerkskammer, bspw. ein Schiedsspruch, nicht möglich ist.

Bei Streitigkeiten von Kunden mit ihrer Kfz-Werkstatt besteht die Möglichkeit, die Kfz-Schiedsstelle anzurufen, die im Auftrag der Kfz-Innungen Reutlingen-Tübingen, Sigmaringen und Zollern-Alb für ihre Mitglieder bei der Handwerkskammer Reutlingen geschäftsführend eingerichtet ist.

Die Schiedsstelle kann also nur tätig werden, wenn der Kfz-Betrieb Mitglied der Innung des Kfz-Handwerks ist. Zu beachten ist auch, dass die Schiedsstelle unverzüglich nach Entstehen einer Streitigkeit anzurufen ist, um tätig werden zu können.

Kfz-Schlichtungsstelle

kfz-schiedsstelle_werkstatt_antrag.pdf

Ärger nach der Reparatur des Fahrzeugs? Hier finden Sie einen einen Antrag zur Durchführungen eines Schiedverfahrens durch die Kfz-Schiedsstelle. Siehe auch die Hinweise im Bereich "Service", "Verbrauchertipps".

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gebrauchtwagen_kfz-schiedsstelle.pdf

Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens durch die Kfz-Schiedsstelle nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens. Siehe auch die Hinweise im Bereich "Service", "Verbrauchertipps".

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kfz-schiedsstelle_geschaeftsordnung.pdf

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben der Kfz-Schiedsstelle finden Sie in der Geschäfts- und Verfahrensordnung.

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