Sehr geehrte Damen und Herren,
nach längerer Pause erhalten Sie von uns wieder eine Ausgabe unseres Newsletters, den wir Ihnen künftig einmal im Monat zusenden werden. Wir möchten Sie auf Risiken aufmerksam machen, Ihnen Tipps geben und Sie mit Informationen für das Handwerk versorgen.
Gelegentlich ist es wichtig, genau hinzuschauen. Ein Beispiel: Lesen Sie sich bitte die folgenden drei Wörter laut vor: Morgenstern, Abendstern, Zwergelstern. Wer von Ihnen hat Zwergel-Stern gelesen? Wer Zwerg-Elstern? Letzteres ist richtig. Auch in unserem ersten Hinweis geht es darum, genau hinzuschauen.
1. Dubiose Branchenbucheinträge
2. Freistellung für Arbeitnehmer - das neue Pflegezeitgesetz
3. Aktuelle Vorschriften zum Gewässerschutz
4. Wie sicher ist Ihr Passwort?
5. Einladung zum Tag der offenen Tür
Immer wieder erhalten Selbstständige und Gewerbetreibende dubiose Angebote von Branchenbuchanbietern. Den Firmen werden vermeintlich bereits bestehende Einträge vorlegt, die ergänzt und aktualisiert werden sollen. Wer darauf eingeht, erhält einen überteuerten Eintrag in ein Verzeichnis von zweifelhaftem Nutzen.
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Am 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht Arbeitnehmern, sich für die Pflege eines Angehörigen freistellen zu lassen. Neben kurzen Ankündigungsfristen - der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber spätestens zehn Tage vorher über die geplante Freistellung informieren - flankieren ein Sonderkündigungsschutzrecht und Regelungen zum Befristungsrecht die neuen Rechte der Beschäftigten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ein Faltblatt zum Pflegezeitgesetz herausgegeben, das die Regelungen für Arbeitgeber detailliert und praxisnah behandelt.
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Die Unwetter im Zollernalbkreis haben gezeigt, dass Hochwasserschäden nicht nur auf Tallagen beschränkt sind. Auch Gebäude in „nicht gefährdeten Lagen“ können betroffen sein. Besonders dann, wenn das Heizöllager nicht oder nicht ausreichend geschützt ist. Bei jetzt anstehenden Umbaumaßnahmen oder der Sanierung einer Ölheizung empfiehlt sich deshalb, vorab eine Risikoanalyse durchzuführen und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Denn ab dem kommenden Jahr gelten erhöhte technische Anforderungen für die Heizöllagerung in hochwassergefährdeten Gebieten mit entsprechenden Nachrüstpflichten. Diese Vorschriften und weitere Informationen können Sie online abrufen.
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Hand aufs Herz: Worauf achten Sie wirklich, wenn Sie ein neues Passwort festlegen? Dass Sie es sich leicht merken können? Das ist praktisch, sicher ist es nicht. Wer Initialen und Geburtstage miteinander kombiniert, hat zwar seine Zugangsdaten immer präsent, gibt aber auch freiwillig ein Stück Sicherheit preis. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, was Passwörter sicher macht.
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Vor einem Vierteljahrhundert eröffnete die Handwerkskammer Reutlingen ihr Bildungs- und Technologiezentrum in Tübingen. Das ist ein Grund zu feiern. Am 19. Juli 2008 beim Tag der offenen Tür in der Bildungsakademie Tübingen. Für den festlichen Rahmen ist ebenso gesorgt wie für ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm. In den Werkstätten erwarten Sie viele interessante Präsentationen. Wer will, kann sein eigenes Werkstück anfertigen oder sich über die Weiterbildungsangebote im Handwerk informieren. Feiern Sie mit. Sie sind herzlich eingeladen.
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