Begabtenförderung
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfungen mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen
beruflichen Leistungswettbewerb
oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u.a. Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsforschung.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 Prozent pro Maßnahme zu tragen. Der Höchstbetrag über drei Jahre beträgt 5.100 Euro.
Wer führt das Förderprogramm durch?
Die Ansprechpartner der Handwerkskammer helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Anträgen:


