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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Ab 1. April 2010 beginnt die schrittweise Umstellung auf das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Erzeuger, Transport- und Entsorgungsunternehmen, die mit gefährlichen Abfällen zu tun haben, müssen künftig die notwendigen Dokumentationen und Nachweise statt in Papierform auf dem elektronischen Weg führen. Dies betrifft alle Handwerker, die pro Jahr mehr als zwei Tonnen Sonderabfall entsorgen.

Das Verfahren stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, vor allem im technischen Bereich. Sie haben die Wahl zwischen Softwarelösungen verschiedener Anbieter, können aber auch ein eigens aufgebautes Portal der Länder nutzen.

Material

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat einen Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen herausgegeben.
undefinedLeitfaden zur Einführung des eANV für KMU

Die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg ist für die Abfallüberwachung im Land zuständig. Die folgenden drei Präsentationen sind als praxisnahe Information für Handwerksbetriebe angelegt.
undefinedÜberblick über das Verfahren
undefinedFallbeispiele
undefinedHinweise zu Portalen, Softwarelösungen und Signaturen

S-Trust ist Spezialist für Kartensysteme und elektronische Signaturen. Der Ableger des Deutschen Sparkassenverlags ist zugleich Kooperationspartner des Zentralverbandes des Deutschen Handwerk.
undefinedDie elektronische Signatur von S-Trust

Was sind eigentlich gefährliche Abfälle? Worauf ist bei der Entsorgung zu achten? Antworten auf diese Fragen gibt eine Broschüre des Baden-Württembergischen Handwerkstages (Stand: Oktober 2008).
undefinedAbfallentsorgung im Handwerk

Links

undefinedSonderabfallagentur Baden-Württemberg
undefinedZentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
undefinedS-Trust
undefinedBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Elektronische Signatur