Heizanlagen in Hochwassergebieten
Die Ereignisse im Zollernalbkreis vom Sommer 2008 zeigten, dass Hochwasserschäden nicht nur auf Tallagen beschränkt sind. Auch Gebäude in „nicht gefährdeten Lagen“ können betroffen sein. Besonders bitter trifft es die Bewohner, wenn ihr Heizöllager nicht oder nicht ausreichend gegen das eindringende Wasser geschützt ist. Neben dem nicht unerheblichen finanziellen Schaden drohen häufig auch starke Verunreinigungen bis hin zu schweren Umweltschäden.
Um dieses Risiko zu verringern, gibt es ab kommendem Jahr erhöhte technische Anforderungen für die Heizöllagerung in hochwassergefährdeten Gebieten mit entsprechenden Nachrüstpflichten.
Bei einer jetzt anstehenden Umbaumaßnahme oder Sanierung einer Ölheizung empfiehlt sich deshalb erst einmal, eine Risikoanalyse durchzuführen und gegenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sollten Sie als Fachhandwerker gleich die neuen Standards berücksichtigen. Das spart Ihnen Arbeit und Ärger und Ihren Kunden bares Geld.
Die für die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geltenden besonderen Vorschriften haben wir hier für Sie aufgelistet:
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg
Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VawS
Das Landratsamt Zollernalbkreis hat aktuell das beigefügte Merkblatt herausgegeben, das die künftigen Vorschriften übersichtlich zusammenfasst und praktikable technische Lösungen vorschlägt.
Merkblatt Heizöllagerung
Die Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer Reutlingen beantwortet gerne ihre Fragen. Wir senden Ihnen auch gerne weiteres Informationsmaterial zu.
Ansprechpartner
Weitere Informationen finden Sie bei
Umweltministerium Baden-Württemberg
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg


