
„Einsatz für Arbeit“ – diesen Slogan wählte die Bundesregierung für den aktuellen Ausbau des Instruments Kurzarbeit. Bessere Leistungen und niedrige Hürden sollen dazu beitragen, dass in der Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben.
So wurde beispielsweise die Bezugsdauer zum 1. Februar auf 18 Monate und zum 1. Juli 2009 auf maximal 24 Monate verlängert. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen, unter denen Kurzarbeit beantragt werden kann, vereinfacht. Es genügt der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als zehn Prozent für einen oder mehrere Beschäftigte. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt.
Die aktuellen Regelungen sind Teil des Konjunkturpaketes II und bis Ende 2010 gültig.
Das Kurzarbeitergeld im Überblick
Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit ist erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 01801 66 44 66.
Unter
www.einsatz-fuer-arbeit.de finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktuelle Informationen zur Kurzarbeit und weiterführendes Material.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert ausführlich auf ihren Internetseiten über das Kurzarbeitergeld. Aktuelle Merkblätter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Formulare können heruntergeladen werden.
Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat umfangreiche Durchführungshinweise für die
Beantragung und Berechnung von Kurzarbeitergeld vorgelegt.
Durchführungshinweise
Fragen zum Kurzarbeitergeld? Wir informieren Sie gerne. Telefon 07121 2412-130, E-Mail
beratung(at)hwk-reutlingen.de.