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Das neue Kurzarbeitergeld

Die Instrumente Kurzarbeit und Qualifzierung können miteinander verbunden werden.

„Einsatz für Arbeit“ – diesen Slogan wählte die Bundesregierung für den aktuellen Ausbau des Instruments Kurzarbeit. Bessere Leistungen und niedrige Hürden sollen dazu beitragen, dass in der Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben.

So wurde beispielsweise die Bezugsdauer zum 1. Februar auf 18 Monate und zum 1. Juli 2009 auf maximal 24 Monate verlängert. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen, unter denen Kurzarbeit beantragt werden kann, vereinfacht. Es genügt der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als zehn Prozent für einen oder mehrere Beschäftigte. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt.

Die aktuellen Regelungen sind Teil des Konjunkturpaketes II und bis Ende 2010 gültig.

Das Kurzarbeitergeld im Überblick

  • Die maximale Bezugsdauer wurde auf 24 Monate verlängert. Diese Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
  • Unternehmen werden entlastet. Die Agenturen für Arbeit erstatten die Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, vollständig ab dem siebten Bezugsmonat. Hierbei werden auch Zeiträume vor der Einführung des "Kurzarbeitergeld plus" berücksichtigt, so dass eine volle Erstattung der Beiträge erstmals ab dem Juli 2009 möglich ist.
  • Nur so viel Bürokratie wie nötig: Wird die Kurzarbeit innerhalb der Bezugsfrist für drei Monate oder länger unterbrochen, ist keine neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Ein einmaliger Antrag des Arbeitgebers genügt.
  • Besitzt ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, ist es für die volle Betragserstattung ausreichend, wenn in einem Betrieb sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge zu 100 Prozent übernommen werden.
  • Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls im Unternehmen von mehr als 10 Prozent. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt.
  • Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter, die im Guthaben geführt werden, müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.
  • Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
  • Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.

Weitere Informationen

Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit ist erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 01801 66 44 66.

Unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.einsatz-fuer-arbeit.de finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktuelle Informationen zur Kurzarbeit und weiterführendes Material.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert ausführlich auf ihren Internetseiten über das Kurzarbeitergeld. Aktuelle Merkblätter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Formulare können heruntergeladen werden.

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat umfangreiche Durchführungshinweise für die
Beantragung und Berechnung von Kurzarbeitergeld vorgelegt.

Leitet Herunterladen der Datei einDurchführungshinweise

Ansprechpartner

Fragen zum Kurzarbeitergeld? Wir informieren Sie gerne. Telefon 07121 2412-130, E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailberatung(at)hwk-reutlingen.de.