Merkblatt zur Maschinenrichtlinie

- Die Maschinenrichtline setzt europaweit einheitliche Standards für die Beurteilung und Dokumentation von Risiken.
Die Richtlinie 2006/42/EG formuliert einheitliche Mindeststandards für in der Europäischen Union vertriebene Maschinen und Anlagen und schafft somit eine rechtssichere Grundlage für Hersteller. Sie tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft und löst die bislang geltende Richtlinie 98/37/EG ab.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen erweiterte Dokumentationspflichten. In einigen Fällen wurden lediglich neue Begriffe eingeführt. So werden aus "Teilmaschinen" künftig "Unvollständige Maschinen", die dazugehörige "Herstellererklärung" muss nun als "Einbauerklärung" abgegeben werden.
Auch wenn der mit der Aktualisierung verbundene Änderungsbedarf überschaubar ist, Unternehmen müssen ihre Dokumentationen und technischen Unterlagen auf das neue Regelwerk hin anpassen. Denn die Neuerungen treten ab dem 29. Dezember 2009 verbindlich in Kraft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Wir empfehlen allen betroffenen Betrieben,
ihre Normensammlungen zu aktualisieren,
neue Begriffe zu beachten und
in die Konformitätserklärungen einfügen.
Die Regelung im Überblick
Die Richtlinie gilt für
Maschinen
auswechselbare Ausrüstungen
einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile für Maschinen
Lastaufnahmemittel
Ketten, Seile, Gurte für Hebezwecke
abnehmbare Gelenkwellen
unvollständige Maschinen
Von der Regelung ausgenommen sind Maschinen, die speziell zu Forschungszwecken gebaut wurden. Maschinen, die auf Messen und Ausstellungen präsentiert werden, müssen grundsätzlich richtlinienkonform sein. Sind Sie es nicht, muss Interessenten in angemessener Form darauf hingewiesen werden, dass die Maschinen in dieser Form nicht erworben werden kann.
Keine Übergangsfristen
Das Europäische Parlament und der Rat hatten die Richtlinie 2006/42/EG im Frühjahr 2006 verabschiedet. Für die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten war eine Frist bis zum 29. Juni 2009 vorgesehen. In Deutschland erfolgte dies im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und der Maschinenverordnung. Ab dem 29. Dezember ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Merkblatt
Wir haben die Neuerungen und praktische Hinweise in einem Merkblatt zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.
Kontakt
Ansprechpartner ist Adolf Jetter, Innovation und Technik, Telefon 07121 2412-142, Telefax 07121 2412-413, adolf.jetter(at)hwk-reutlingen.de.


