Neu gefasst wurden die nationalen Regeln zum Ort der Dienstleistung, zur Erstattung der Umsatzsteuer der Unternehmer im EU-Ausland sowie die Zusammenarbeitsverordnung. Wichtig für Handwerksbetriebe: Das MwSt-Paket gilt nur für sonstige Leistungen. Für Lieferungen und insbesondere Werklieferungen ergeben sich daher keine Änderungen.
Merkblatt „Umsatzsteuer – MwSt-Paket“