Stichwort: Präqualifikation von Bauunternehmen

Seit Oktober 2008 berücksichtigen die Vergabestellen des Bundes bei freihändigen oder beschränkten Ausschreibungen nur noch Unternehmen, die in der Liste des Vereins für Präqualifikation geführt werden.

Der Erlass ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg, die Präqualifikation als Standard in der Bauwirtschaft zu etablieren. Denn damit wird das zunächst auf freiwilliger Basis eingeführte Nachweisverfahren verpflichtend für alle Unternehmen, die sich um Aufträge des Bundes bewerben. Neben öffentlichen Auftraggebern nutzen auch immer mehr Privatkunden die Präqualifikation als Auswahlkriterium.

Unsere Sonderseite „Präqualifikation“ richtet sich an Unternehmen, die sich in knapper Form einen Überblick verschaffen wollen.

Inhaltsübersicht

Was ist Präqualifikation?
Welchen Nutzen hat Präqualifikation?
Die rechtlichen Grundlagen
Die Präqualifikationsstellen (PQ-Stellen)
Der Verein für Präqualifikation
Welche Kriterien gelten für die Präqualifizierung?
Die Kosten
Weitere Informationen
Ansprechpartner

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Was ist Präqualifikation?

Das Vergaberecht verlangt bei öffentlichen Aufträgen eine Reihe von Nachweisen, mit denen Unternehmen ihre Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) belegen. So will es der § 8 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A). Wenn man das Wort „Eignung“ durch „Qualifikation“ ersetzt, wird deutlich, dass Präqualifikation keineswegs neuartige Anforderungen an Unternehmen stellt. Und tatsächlich hat sich an den Standards, die zu erfüllen sind, nichts geändert. Neu ist das Verfahren, in dem die Nachweise erbracht werden. Während bislang mit jeder Angebotsabgabe auch die geforderten Nachweise erbracht werden mussten, verringert die Präqualifikation den Aufwand für das Unternehmen erheblich. Die Prüfung wird vom Ausschreibungsverfahren abgekoppelt und im Vorfeld bei einer zugelassenen Präqualifikationsstelle auftragsunabhängig vorgenommen.

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Welchen Nutzen hat Präqualifikation?

Gütesiegel, Bürokratieabbau, Zeitersparnis – die vorgelagerte Prüfung durch eine unabhängige Stelle bietet Unternehmen mehrere Vorteile. Zum einen dokumentiert der Eintrag in die Präqualifikationsliste, dass alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden. Aus Kundensicht ist der Eintrag ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, aus Sicht des Unternehmens eine Art Gütesiegel oder Qualitätsausweis.

Zum anderen vermeiden präqualifizierte Unternehmen, dass sie aufgrund unvollständiger Nachweise, sprich: aus formalen Gründen, bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden. Denn die Nachweise stehen jederzeit auf der Internetseite des Vereins für Präqualifikation unter www.pq-verein.de zur Verfügung. So lassen sich Fehler weitgehend ausschließen. Und ein letzter Punkt: Präqualifizierte Unternehmen sparen Zeit, denn die Nachweise müssen nicht jedem Angebot beigelegt werden.

Auch Auftraggeber profitieren, schließlich entfällt die aufwändige Prüfung eines jeden Angebots auf der Grundlage von Einzelnachweisen. Die Präqualifikation kürzt das Verfahren erheblich ab, spart Zeit und Kosten. Ein weiterer Aspekt ist - wie bei der elektronischen Vergabe - die Digitalisierung, also die fortschreitende Integration einzelner Verfahrensschritte in elektronischen Medien.

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Die rechtlichen Grundlagen

Die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Wirtschaft haben im April 2005 die praktische Ausgestaltung des Verfahrens in der "Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens" festgelegt. Für die vergaberechtliche Anerkennung sorgte die VOB-Novelle 2006. Seit dem 1. November 2006 erkennen öffentliche Auftraggeber den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. als verbindlich an.

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Die Präqualifikationsstellen (PQ-Stellen)

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat sechs PQ-Stellen bestimmt. Interessierte Unternehmen haben die Wahl, bei welcher Stelle sie ihren Antrag einreichen wollen. Auch Wechsel von der einen zur anderen Stelle sind möglich.
Bureau Veritas Certification, Braunschweig
www.pqstelle.de
DQB – Deutsche Gesellschaft für  Qualifizierung und  Bewertung GmbH, Wiesbaden
www.dqb.info
DVGW CERT GmbH, Bonn
www.dvgw-cert.com
QCM-Consult GmbH, Mainz
http://pq.qcm-consult.de
VMC Präqualifikation GmbH, Berlin
www.praequalifikationbau.de
Zertifizierung Bau e.V, Berlin
www.zert-bau.de

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Der Verein für Präqualifikation

Die PQ-Stellen bearbeiten die Anträge von Unternehmen, die Liste der präqualifizierten Unternehmen wird jedoch vom Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt, in dem Auftraggeber und Auftragnehmer vertreten sind. Mitglieder sind Bundes- und Länderministerien, Landkreise und Kommunen. Die Auftragnehmer sind durch die Verbände der Bauwirtschaft und des Bauhandwerks vertreten.

www.pq-verein.de

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Welche Kriterien gelten für die Präqualifizierung?

In der Anlage 1 zur Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens sind als Kriterien der Präqualifizierung die Eignungsnachweise nach § 8 Nr. 3  Abs. 1 VOB/A  (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und die in § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A  geregelten Ausschlusstatbestände - wonach Unternehmer von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden dürfen - aufgeführt. Dabei können die meisten Nachweise durch eine sogenannte Eigenerklärung erfolgen. Des Weiteren wird in einem Anhang hierzu aufgelistet, welche Informationen zur Anerkennung von Referenzen des Unternehmers vorgelegt werden müssen.

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Die Kosten

Die Kosten für das Präqualifizierungsverfahren und den Eintrag in die Liste tragen die Unternehmen. Eine einheitliche Gebührenordnung gibt es nicht. Die Kosten können also je nach Anbieter variieren. Allerdings bieten einzelne PQ-Stellen Sonderkonditionen für Innungs- und Verbandsmitglieder an.

Ein Beispiel zur Orientierung: Der Verein Zertifizierung Bau e.V. unterscheidet in seiner Gebührenordnung zwischen dem erstmaligen Antragsverfahren inklusive Listeneintrag für zwölf Monate, einer Jahresgebühr für die Folgejahre und der Abrechnung nach der Zahl der Leistungsbereiche, in denen das Unternehmen präqualifiziert wird.

Weitere Informationen zu den Kosten erhalten Sie direkt bei den Anbietern.

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Ansprechpartner

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de.

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