Umsatzsteuer: Jetzt zur Ist-Versteuerung wechseln

Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2009 die Höchstgrenze zur Ist-Versteuerung auf 500.000 Euro Umsatz angehoben. Die auf zwei Jahre befristete Neuregelung verbessert die Unternehmensliquidität gerade kleiner und mittlerer Unternehmen schnell und unmittelbar. Allerdings muss der Wechsel zur Ist-Besteuerung beim Finanzamt beantragt werden.

Das Finanzamt unterscheidet bei den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zwischen zwei Gruppen. Ist-Versteuerer müssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat. Für Soll-Versteuerer wird die Steuer schon für den Monat der Rechnungslegung fällig. Die Zuordnung zu einer der beiden Gruppen ergibt sich aus der Umsatzhöhe.

Bislang konnten Unternehmen in den alten Bundesländern bis zu einem Umsatz von 250.000 Euro die für sie günstigere Ist-Versteuerung nutzen. In den neuen Bundesländern lag die Umsatzgrenze bereits bei 500.000 Euro.

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Ist-Versteuerung nur auf Antrag möglich

Mit der Anhebung der Umsatzgrenze auf den bundesweit einheitlichen Wert von 500.000 Euro kommt die Bundesregierung einer wichtigen Forderung des Handwerks nach. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rechnet damit, dass rund zwei Drittel der Betriebe entlastet werden.

Allerdings wird der Wechsel zur Ist-Versteuerung nicht automatisch vorgenommen. Das Steuerrecht lässt die Ist-Versteuerung nur als Ausnahme von der Regel zu. Und diese Regel ist die Soll-Versteuerung und damit die frühzeitige Fälligkeit der Umsatzsteuerzahlungen. Unternehmen müssen also den Wechsel beim Finanzamt beantragen.

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Merkblatt bestellen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Merkblatt zur Ist-Versteuerung erarbeitet. Es gibt einen knappen Überblick über die neue Regelung und enthält Tipps, was beim Wechsel zwischen den beiden Arten der Versteuerung zu beachten ist.

Muster

Der Flyer kann bei der Handwerkskammer Reutlingen bestellt werden unter Telefon 07121 2412-122 (vormittags), presse(at)hwk-reutlingen.de.

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Ansprechpartner

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Sylvia Weinhold, Leiterin des Geschäftsbereichs Beratung, Telefon 07121 2412-133, beratung(at)hwk-reutlingen.de.

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