Betriebsjubiläen
Diejenigen Handwerksbetriebe erhalten von uns ein Schreiben, die nach dem bei uns in der Handwerksrolle eingetragenen Gründungsdatum ein Jubiläum haben müssten. Die Betriebe können - falls erforderlich und nachweisbar - dieses Datum korrigieren.
Wenn Ihnen selbst Unterlagen vorliegen (Urkunden, Zeitungsausschnitte etc)., die Ihr Gründungsjahr belegen, dann können Sie sich auch direkt an uns wenden:
E-MailEhrenurkunden für Betriebe gibt es nach 25, 50, 75, 100 Jahren (weiter in 25-Jahres-Schritten).
Mitarbeiterehrungen
Die Handwerkskammer Reutlingen bietet Ihnen ab sofort einen verbesserten Service: Sie haben die Möglichkeit, langjährige Mitarbeiter in kürzeren Zeitabständen auszuzeichnen.
Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hat beschlossen, dass nach 10 Jahren, 20 Jahren und dann jeweils in Fünfjahresschritten eine Ehrenurkunde für die ununterbrochene Dienstzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein- und demselben Handwerksbetriebausgestellt werden kann.
Die Ausfertigung einer Urkunde ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Jubiläumstag nicht mehr als 12 Monate zurück- bzw. nicht mehr als 3 Monate im voraus liegt, jeweils vom Tag der Antragstellung gerechnet.
Die Dienstzeit soll ununterbrochen sein. Kürzere Unterbrechungen infolge Krankheit, vorübergehendem Arbeitsmangel (z. B. im Baugewerbe während des Winters), Erziehungsurlaub, Benutzung von Ausbildungsgelegenheiten, militärische Übungen usw. werden in die Dienstzeit eingerechnet.
Sie können sich auch direkt an uns wenden:
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