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Zulassung zur Meisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung im Handwerk (HWO seit 1. Januar 2004) Bei zulassungspflichtigen Handwerken kann die Zulassung nach dem Bestehen der Gesellenprüfung ausgesprochen werden, wenn die Meisterprüfung im gleichen Beruf abgelegt wird.

Wurde die Gesellenprüfung nicht in dem Handwerk abgelegt, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, wird eine dreijährige praktische Tätigkeit in dem Handwerk verlangt, in dem die Meisterprüfung abgelegt wird.

Bei zulassungsfreien Handwerken wird zugelassen, wer eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat.

Über Sonder-Zulassungen entscheiden der jeweilige Prüfungsvorsitzende und die Handwerkskammer.

Weitere Auskünfte zum Thema Meisterprüfung im Handwerk erhalten Sie bei der Handwerkskammer Reutlingen (Telefon 07121 2412-253). Oder senden Sie eine E-Mail - die zuständigen Mitarbeiter werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Achtung:
Vergessen Sie nicht, dem unten angegebenen Formular alle geforderten Unterlagen beizufügen!
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterÜberprüfen Sie auch, ob es bei der Handwerkskammer Reutlingen einen Meisterprüfungsausschuss für das von Ihnen gesuchte Handwerk gibt.

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

zulassungmp.pdf

Einen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung finden Sie hier (pdf).

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