Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung/Teil 1 der Gesellenprüfung dient als Nachweis dafür, dass der in den Ausbildungsordnungen niedergelegte Ausbildungsplan eingehalten und das festgesetzte Ausbildungsziel zeitlich und sachlich erreicht wurde. Durch sie wird die Berufsausbildung im Handwerk überwacht und vertieft. Die Zahl der Teilprüfungen während der gesamten Ausbildungszeit richtet sich nach der fachlichen Vorschrift des jeweiligen Handwerks bzw. nach der Ausbildungsordnung.

Abgefragt werden bei einer Zwischenprüfung/Teil 1 der Gesellenprüfung praktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Lehrstoff nach den für die Berufsausbildung wesentlichen Rahmenlehrplänen. Bringt die Zwischenprüfung/Teil 1 der Gesellenprüfung kein befriedigendes Ergebnis, sind die Ursachen hierfür festzustellen und es muss dafür gesorgt werden, dass Ausbildungslücken in der restlichen Ausbildungszeit gefüllt werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Mängel auf Lehrling oder Betrieb zurückzuführen sind.

Ihre Fragen zur Zwischenprüfung/Teil 1 der Gesellenprüfung beantworten:

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Goller, Karl-Heinz
Abteilungsleiter Ausbildung
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Telefon 07121 2412-261
Telefax 07121 2412-426
E-Mail karl-heinz.goller(at)hwk-reutlingen.de



Mezger, Christel
Ausbildungsabteilung
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Telefon 07121 2412-263
Telefax 07121 2412-426
E-Mail christel.mezger(at)hwk-reutlingen.de



Pertl, Jutta
Ausbildungsabteilung
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Telefon 07121 2412-262
Telefax 07121 2412-426
E-Mail jutta.pertl(at)hwk-reutlingen.de


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