Landesprogramm "Ausbildung stärken - REACT-EU"


Foto: Sascha Schneider/AMH

Land fördert Ausbildung in Kleinbetrieben

Das Land will die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben stärken und fördert Ausbildungsverhältnisse für einen begrenzten Zeitraum mit 3.500 Euro.

Mit dem aus EU-Mitteln finanzierten Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken - REACT-EU“ soll verhindert werden, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in kleineren Betrieben infolge der Corona-Krise zurückgeht.

Wichtig für Betriebe: Das im Frühjahr 2022 aufgelegte Programm kann auch für bereits laufende Lehrverträge in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse, die seit dem 1. August 2021 begonnen worden sind.

Wer gefördert wird

Antragsberechtigt sind Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg, die bis zu neun lohnsteuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Minijobber).

Ausgeschlossen sind

  • Unternehmen, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
  • Mehrfachförderungen sind nicht möglich. Wer beispielsweise das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ („Ausbildungsprämie“) oder sonstige staatliche Programme in Anspruch nehmen möchte, Mittel beantragt hat oder bereits erhält, kann das Landesprogramm nicht nutzen. Dies gilt natürlich nicht für Unternehmen, deren Anträge abschlägig beschieden wurden.

Was gefördert wird

  • Den Zuschuss gibt es für Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildungsverträge müssen in den entsprechenden Verzeichnissen (Lehrlingsrolle) eingetragen sein.
  • Der Beginn der betrieblichen Ausbildung muss zwischen dem 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022 liegen.
  • Anträge sind frühestens vier Monate nach Ausbildungsbeginn möglich. Das Ausbildungsverhältnis muss zu diesem Zeitpunkt ungekündigt sein und dessen Fortsetzung von beiden Seiten geplant sein (schriftliche Bestätigung von Betrieb und Auszubildendem).
  • Anträge müssen spätestens bis zum 15. Februar 2023 gestellt werden.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Ausbildungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades,
  • Ausbildungsverhältnisse zwischen Eheleuten,
  • schulische Ausbildungen und
  • Vorverträge für eine betriebliche Ausbildung.

Wie gefördert wird

Die Förderung beträgt 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.

Informieren und Antrag stellen

 Antragsformular und Merkblatt zum Programm

Ansprechpartner

Goller, Karl-Heinz

07121 2412-261