Hochwasser – Vorsorge für das nächste Mal

Die Bilder vom letzten Hochwasser im Landkreis Reutlingen sind noch nicht verblasst. Obwohl es statistisch gesehen bis zum nächsten Mal maximal zehn Jahre dauern könnte, sollte man als Betrieb die richtigen Konsequenzen zum eigenen Hochwasserschutz ziehen.

Gefährungspotential einschätzen: die Hochwassergefahrenkarten

Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob man als Betrieb in einem „hochwassergefährdeten Bereich“ oder noch extremer ist einem Überschwemmungsgebiet liegt. Dazu wurden für alle relevanten Gewässer in einem Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten erstellt.

Diese Karten sind eine Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, Schutzmaßnahmen zu planen oder optimieren.

Für den eigenen Firmenstandort kann man diesen Karten die Wahrscheinlichkeit entnehmen, wie häufig mit Hochwasser zu rechnen ist (z.B. alle 10 Jahre, 50 Jahre, 100 Jahre oder mit Extremhochwasser) und wie tief die Überflutung bei den jeweiligen Hochwässern sein wird.

Die Karten können auf dem Portal Hochwasser-Risikomanagement des Umweltministeriums eingesehen werden. Dort gibt es auch aktuelle Meldungen und weiteres Informationsmaterial zum Thema.

 Hochwasser Baden-Württemberg

Trinkwasser schützen

Sauberes Trinkwasser ist für uns selbstverständlich. Damit dies so bleibt, gilt es einige Regeln zu beachten. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (dazu zählen auch Vermieter), die als Großanlage gelten, zu einer Untersuchung des Trinkwassers.

Kritische Größe sind dabei die Legionellen. Sie bilden sich gerne, wenn das Wasser lange in Leitungen steht und/oder nicht warm genug ist. Ist die Legionellenzahl zu groß, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Im schlimmsten Fall muss die Entnahme von Wasser untersagt werden. Zunächst muss dann eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Sie soll die Gefährdungen ermitteln, die von dieser Anlage ausgehen. Dann werden Sanierungsmaßnahmen festgelegt.

Anlagen, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden

Handwerksbetriebe können mit der Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beauftragt werden oder nutzen solche Anlagen in ihren eigenen Betriebs- und Privaträumen. Beispiele sind: Heizöltanks, Altölbehälter, Lagerräume für Betriebsstoffe.

Für die Errichtung, Wartung, Umbau oder Stilllegung werden Anforderungen an die ausführenden Betriebe gestellt. Sie müssen ab einer bestimmten Anlagengröße als Fachbetrieb zertifiziert sein.

Ebenfalls gelten für diese Anlagen in Abhängigkeit von Inhalt und Gefährdung der darin enthaltenen Stoffe Prüffristen.

Ansprechpartner

Bonnaire, Ines

07121 2412-143