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Umweltbonus – was aktuell gilt
Seit dem 1. Januar gelten neue Förderbedingungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Gewerbliche Kunden, die den Umweltbonus nutzen wollen, sollten ein Datum im Blick behalten.
Die aktuellen Regelungen
- Den Umweltbonus gibt es nur noch für rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Die bisherige Förderung von Plug-In-Hybriden ist entfallen.
- Es gelten reduzierte Fördersätze. Die Kombination Umweltbonus und Innovationsprämie sowie die Leasingstaffelung bleiben weiterhin bestehen.
- Mit dem Umweltbonus geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 12 bis 24 Monate gehalten werden.
- Die bisherige Einschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, ist aufgehoben.
- Keine Änderung gibt es beim Antragsverfahren über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Förderantrag kann erst nach erfolgter Zulassung gestellt werden.
Umweltbonus 2023
Wie hoch der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie (ohne den Herstelleranteil in Höhe von 50 Prozent) ausfällt, zeigt die tabellarische Übersicht.
Neufahrzeuge(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) | Neufahrzeuge(Nettolistenpreis über 40.000 Euro) | Junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|---|
Kauf | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 12 Monate |
LeasingLaufzeit 12 bis 23 Monate | 2.250 Euro | 1.500 Euro | 1.500 Euro | 12 Monate |
LeasingLaufzeit mehr als 23 Monate | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 24 Monate |
Worauf gewerbliche Kunden achten sollten
Die neue Förderrichtlinie schränkt den Kreis der Antragsberechtigten ein. Ab dem 1. September 2023 werden ausschließlich Privatpersonen gefördert. Gewerbliche Käufer oder Leasingnehmer fallen aus der Förderung heraus.
Änderungen zum 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Förderung auf Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro gedeckelt.
Weitere Informationen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Umweltbonus, FAQ. Antragstellung
Der Umweltbonus lässt sich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren, so beispielsweise mit dem Landesprogramm BW-e-Nutzfahrzeuge, das Mittel zum Unterhalt und den Betriebskosten von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen zur Verfügung stellt.