
Foto: c_Ebener
Was Besucher und Teilnehmer wissen müssen
Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die zum 1. Oktober in Kraft tritt, gilt in der Bildungsakademie Tübingen bis auf Weiteres folgende Regelung:
Tests
Mit allen Teilnehmer*innen werden in den ÜBA-Werkstätten pro Woche zwei Antigen-Selbsttests durchgeführt (kostenfrei).
Eine allgemeine Maskenpflicht besteht nicht mehr. Dennoch empfehlen wir weiterhin den Teilnehmer/innen an unseren ÜBA-Kursen dringend das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95). Masken bietet uns allen einen sinnvollen Schutz.
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 und anderen Atemwegserkrankungen sind
- Husten- und Nies-Etikette
- Gute Händehygiene und Verzicht auf Hände schütteln
- Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern
- Wenn Sie an Atemwegserkrankungen leiden, bleiben Sie bitte zu Hause!

Grafik: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.infektionsschutz.de
So verhalten Sie sich richtig
Bitte beachten Sie und halten Sie folgende Richtlinien und Vorgaben im eigenen Interesse und dem Schutz anderer Personen für den gesamten Lehrbetrieb an der Bildungsakademie Tübingen ein:
- Meiden Sie Menschenansammlungen – auch während der Pausen – und verzichten Sie auf Berührungen.
- In den Werkstätten und Seminarräumen werden zusätzlich besondere Schutzmaßnahmen aufgebaut und ein regelmäßiges Lüften der Räume sollte erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu vermindern.
- Desinfektionsmittel stehen an diversen Stellen zur Verfügung, bitte nutzen Sie diese regelmäßig.
- Wir bitten Sie, bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln die vorgeschriebenen Vorgaben einzuhalten. Verzichten Sie darauf, als Fahrgemeinschaft zu den Kursen anzureisen.
- Den Anweisungen des Lehr- und Verwaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Ansonsten müssen Sie aus Sicherheitsgründen des Geländes verwiesen werden.
Anfahrt und Unterbringung
- Wir bitten Sie, bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln die vorgeschriebenen Vorgaben einzuhalten. Verzichten Sie darauf, als Fahrgemeinschaft zu den Kursen anzureisen.
- Die Unterbringung im Gästehaus findet vorwiegend in Einzelbelegung statt (30 Zimmer).
Die Handwerkskammer und ihre Bildungsakademien werden weiterhin besonnen und verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und weitere Maßnahmen situationsbedingt veranlassen.