Corona-Wirtschaftshilfen für Betriebe


Grafik: Hurca/Adobe Stock

+++ Corona-Soforthilfe: Rückzahlungen letztmalig verlängert +++

Bund und Länder haben sich auf eine letztmalige Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt. Sofern bereits eine Fristverlängerung beantragt wurde, kann die Schlussabrechnung nun bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden.

 Zur Meldung
 

Beendete Programme

ProgrammFristen für die Schlussabrechnung
November- und DezemberhilfeAbgelaufen.
Überbrückungshilfe I
Juni bis August 2020
Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Überbrückungshilfe II
September bis Dezember 2020
Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Überbrückungshilfe III
November 2020 bis Juni 2021
Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Überbrückungshilfe III Plus
Juli bis Dezember 2021
Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Überbrückungshilfe IV
Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022
Schlussrechnung bis 31. Oktober 2023. Neu: In Einzelfällen bis zum 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Neustarthilfe
Januar bis Juni 2021
Abgelaufen.
Neustarthilfe Plus
Juli bis September 2021
Oktober bis Dezember 2021
Abgelaufen.
Neustarthilfe 2022
Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022
Abgelaufen.

Krisenberatung Corona

Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation niederschwellige Beratungsangebote. Beratungsbedarf besteht häufig in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und die Sicherstellung der Liquidität.

Die „Krisenberatung Corona“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für die Unternehmen. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen.

Information und Antrag

Beratungsgesellschaft für Wirtschaft und Mittelstand mbH

 Krisenberatung Corona