Corona-Wirtschaftshilfen für Betriebe


Grafik: Hurca/Adobe Stock

+++ Corona-Soforthilfe: Rückzahlungen abermals verlängert +++

Das Bundsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Wirtschaftshilfen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

 Zur Meldung
 

Beendete Programme

ProgrammFristen für die Schlussabrechnung
November- und DezemberhilfeAbgelaufen.
Überbrückungshilfe I
Juni bis August 2020
Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024.
Überbrückungshilfe II
September bis Dezember 2020
Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024.
Überbrückungshilfe III
November 2020 bis Juni 2021
Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024.
Überbrückungshilfe III Plus
Juli bis Dezember 2021
Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussabrechnungsfrist in Einzelfällen bis 31. März 2024.
Überbrückungshilfe IV
Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022
Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussabrechnungsfrist in Einzelfällen bis 31. März 2024.
Neustarthilfe
Januar bis Juni 2021
Abgelaufen.
Neustarthilfe Plus
Juli bis September 2021
Oktober bis Dezember 2021
Abgelaufen.
Neustarthilfe 2022
Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022
Abgelaufen.

Krisenberatung Corona

Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation niederschwellige Beratungsangebote. Beratungsbedarf besteht häufig in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und die Sicherstellung der Liquidität.

Die „Krisenberatung Corona“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für die Unternehmen. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen.

Information und Antrag

Beratungsgesellschaft für Wirtschaft und Mittelstand mbH

 Krisenberatung Corona