E-Rechnungspflicht verschieben

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Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger verpflichtet. Eine zum Jahresbeginn durchgeführte Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigt, dass rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen haben. Darüber hinaus sind zahlreiche technische und rechtliche Fragen, beispielsweise zur digitalen Rechnungskorrektur bisher ungeklärt. Dies führt zu erheblichem Abstimmungsaufwand und Unsicherheit für die Betriebe..
Die Organisationen des Handwerks setzen sich daher für eine Verschiebung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028 ein und starten eine Briefaktion, mit der sie sich an die Abgeordneten der Regierungskoalition wenden. Unterstützen Sie dieses Anliegen und schreiben Sie die CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises an. Einen Musterbrief stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.