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    Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Bereichen von mindestens 2,4. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt [...] Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten. Zur Prüfung kann ebenfalls zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache

  2. Formulare

    Datum: 17.04.2019

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    Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsprüfung Antrag auf Zulassung zur Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (AEVO) Dieser Antrag ist für die [...] . Weitere Formulare Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) Antrag auf Zweitschrift der Meisterunterlagen (Meisterprüfungszeugnis, Meisterkarte, Meisterbrief) Antrag auf Zeugnis mit dem Zusatz "Bachelor Professional" Antrag auf

  3. Relevanz:
     
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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der [...] Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 nach § 47 Absatz 1 Satz 1, Absätze 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende Prüfungs-

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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte

  9. Relevanz:
     
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    Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Fach- wirt/zur Fachwirtin für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Integrierte Bewirtschaftung von Immobilien und

  10. Relevanz:
     
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    Rechtsvorschriften für die berufliche Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von [...] Prüfungen nach §§ 2-7 durchführen. 2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Prozess-, [...] Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Fachwirt/Fachwirtin für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK)“. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte