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  1. Neue Feinwerkmechanikermeister

    Datum: 27.07.2006

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    noch die Prüfungsteile III (Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse) und IV (Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) abgelegt werden. Alle Prüflinge haben im praktischen Prüfungsteil ein Meisterprüfungsprojekt durchgeführt. Dazu gehört die Vorkalkulation und Angebotserstellung sowie der Entwurf des Meisterprüfungsprojekts. Verlangt wurde dieses [...] dem über die fachlichen Zusammenhänge, den Fertigungsablauf und die Lösung von Fertigungsproblemen gesprochen wurde. Darüber hinaus war in der praktischen Prüfung ein Dreh- und Fräsprogramm für CNC

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    Ersatzlehrlingsausweises 5,00 2.6 Lehrlingsbetreuungsgebühr für Ausbildungsstätten, die in einem Handwerksberuf ausbilden, aber nicht Mitglied der Handwerkskammer sind, einmalig pro Lehrling 70,00 3.0 Prüfungen 3 [...] Gesellen-/Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 37 Abs. 2 HwO/§ 45 Abs. 2 BBiG 30,00 3.1.3 Zwischenprüfung bzw. Teil I bei gestreckten Prüfungsverfahren *Abweichend davon kann im Einzelfall ein höherer Satz festgelegt werden von insgesamt bis zu 240 Euro Die Festsetzung einer höheren Gebühr als die Mindestgebühr ist davon abhängig, dass der für die Prüfungsabnahme verantwortliche

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    Ersatzlehrlingsausweises 5,00 2.6 Lehrlingsbetreuungsgebühr für Ausbildungsstätten, die in einem Handwerksberuf ausbilden, aber nicht Mitglied der Handwerkskammer sind, einmalig pro Lehrling 70,00 3.0 Prüfungen 3 [...] Gesellen-/Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 37 Abs. 2 HwO/§ 45 Abs. 2 BBiG 30,00 3.1.3 Zwischenprüfung bzw. Teil I bei gestreckten Prüfungsverfahren *Abweichend davon kann im Einzelfall ein höherer Satz festgelegt werden von insgesamt bis zu 240 Euro Die Festsetzung einer höheren Gebühr als die Mindestgebühr ist davon abhängig, dass der für die Prüfungsabnahme verantwortliche

  4. Kreative Vielfalt

    Datum: 28.04.2015

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    Die angehenden Meister konnten das Thema ihrer Projektarbeit selbst wählen. Gleiches galt für die Materialauswahl und die Bearbeitungstechniken. Dieser Gestaltungsfreiraum in der Prüfung sei optimal für das vielseitige Metallbauerhandwerk, betonte Ernst Schlecht, Vorsitzender des Meisterprüfungsausschusses, bei seiner Begrüßung. Er lobte den Ideenreichtum und die Kreativität der Jungmeister und das Niveau der technischen Ausführung. "Sie haben den Beweis erbracht, Meister zu sein", so Schlecht. Vom Prototyp zur Serie Auch nach bestandener Prüfung bleibt es für Dzemajil Han Hadzic spannend

  5. Relevanz:
     
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    Prüfung nicht unterschritten. Der Antrag sollte bis spätestens 1. März 2016 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingereicht werden. Prüfung ohne Lehre Auch langjährige Berufstätige ohne Lehre

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    Meisterprüfungsverordnung vom 11. November 2015 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 25. Juni 1984. Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des

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    dem Kraftfahrzeug-Betriebswirt Bernd Heusel (Reutlingen), der nicht mehr kandidierte. Rechnungsprüfungsausschuss In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden als Vertreter der Arbeitgeberseite

  8. Relevanz:
     
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    Überarbeitung ermöglicht die Verkürzung der Ausbildung um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre. Ebenfalls neu geregelt wurden die Prüfungsmodalitäten. Die bisherige Zwischen- und Gesellenprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt. Die Ergebnisse beider Prüfungen ergeben die Abschlussnote. Alle Auszubildenden, die ab dem 1. August ihre Ausbildung beginnen, erlernen den Beruf

  9. Relevanz:
     
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    Gebührenordnung der Handwerkskammer für 25,00 Euro ausgestellt werden. Bitte beachten: die Zweitschrift setzt voraus, dass die Prüfungen vor einem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Reutlingen abgelegt

  10. Relevanz:
     
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    und Meisterprüfungsausschüssen wie folgt beschlossen: Die Handwerkskammer Reutlingen setzt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die Entschädigung für ehrenamtliche Prüfer in Zwischen-, Gesellen-, Abschluss-, Umschulungs-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsausschüssen auf 18 Euro pro Stunde fest. Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Dieser Beschluss wurde gem. § 106