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  1. Relevanz:
     
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    Selbstständig im Handwerk Baden-Württemberg ist mit über 11 Mio. Einwohnern das drittgrößte deutsche Bundesland. Von den über 6 Mio. Erwerbstätigen sind 12,5 % im Handwerk tätig. Die mehr als 137.000 Handwerksbetriebe beschäftigen über 810.000 Menschen und erwirtschaften jedes Jahr einen Umsatz von gut 107 Mrd. Euro. Im Jahr 2020 befanden sich 48.000 Menschen im baden-württembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und Handwerker für

  2. Relevanz:
     
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    Selbstständig im Handwerk Baden-Württemberg ist mit über 11 Mio. Einwohnern das drittgrößte deutsche Bundesland. Von den über 6 Mio. Erwerbstätigen sind 12,5 % im Handwerk tätig. Die mehr als 137.000 Handwerksbetriebe beschäftigen über 810.000 Menschen und erwirtschaften jedes Jahr einen Umsatz von gut 107 Mrd. Euro. Im Jahr 2020 befanden sich 48.000 Menschen im baden-württembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und Handwerker für

  3. dhz2020_14.pdf

    Datum: 23.07.2020

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    daran, attraktive Angebote, Rabatte oder Vergünsti- gungen auszuhandeln. Zudem schrei- ben wir alle Ausbildungsbetriebe an, dass wir gemeinsam mit ihnen unse- ren Lehrlingen im Kammerbezirk mit dieser kostenlosen Karte Lob und Wertschätzung aussprechen kön- nen“, so Nowottny. Mitmachen und Anbieter werden Zum Start des Ausbildungsjahres 2020/2021 werden sich 28 Kammern bundesweit an diesem Projekt [...] Ferienjobber unter 18 Jahren gel- ten die Vorgaben des Jugendarbeits- schutzgesetzes. Sind Vergütung und Urlaub per Tarifvertrag geregelt, gel- ten diese. Versicherung Ferienjobs und bezahlte Praktika melden

  4. Relevanz:
     
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    Kurzarbeit mit dem Betriebsrat schriftlich zu vereinbaren. Ihr Arbeit­ geber wird anhand des Tarifvertrages oder der Einzel­ arbeitsverträge beurteilen, unter welchen Vorausset­ zungen eine Verkürzung der [...] soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] (z. B. Berufs­ ausbildung) auf Antrag durch das Finanzamt in der elektronischen Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen werden. Es wird empfohlen, eine entspre­ chende Ergänzung der

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    Kurzarbeit mit dem Betriebsrat schriftlich zu vereinbaren. Ihr Arbeit­ geber wird anhand des Tarifvertrages oder der Einzel­ arbeitsverträge beurteilen, unter welchen Vorausset­ zungen eine Verkürzung der [...] soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] (z. B. Berufs­ ausbildung) auf Antrag durch das Finanzamt in der elektronischen Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen werden. Es wird empfohlen, eine entspre­ chende Ergänzung der

  6. Relevanz:
     
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    Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Dies ist also im jeweiligen [...] ausgeschlossen. Aber im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gilt hinsichtlich der Fortführung der Ausbil- dung ein besonderer Schutz. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Hierbei hat er zum Beispiel diese Möglichkeiten: Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte

  7. Relevanz:
     
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    Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Dies ist also im jeweiligen [...] ausgeschlossen. Aber im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gilt hinsichtlich der Fortführung der Ausbil- dung ein besonderer Schutz. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Hierbei hat er zum Beispiel diese Möglichkeiten: Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte

  8. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Ausbildungsbetrieb für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Tarifverträge oder auch Ausbildungsverträge gehen teilweise sogar über die sechs Wochen hinaus. Dies ist also im jeweiligen Einzel- fall zu [...] 10 BIC/SWIFT BELADEBEXXX Berliner Volksbank 830 183 2002 (BLZ 100 900 00) IBAN DE94 1009 0000 8301 8320 02 BIC/SWIFT BEVODEBB 2 Ausbildungsverhältnisse gelten als Vertragsverhältnisse besonderer Art Für Ausbildungsverhältnisse gilt im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich der Fortführung der Ausbildung ein besonderer Schutz. Wird in

  9. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Ausbildungsbetrieb für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Tarifverträge oder auch Ausbildungsverträge gehen teilweise sogar über die sechs Wochen hinaus. Dies ist also im jeweiligen Einzel- fall zu [...] 10 BIC/SWIFT BELADEBEXXX Berliner Volksbank 830 183 2002 (BLZ 100 900 00) IBAN DE94 1009 0000 8301 8320 02 BIC/SWIFT BEVODEBB 2 Ausbildungsverhältnisse gelten als Vertragsverhältnisse besonderer Art Für Ausbildungsverhältnisse gilt im Vergleich zu abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinsichtlich der Fortführung der Ausbildung ein besonderer Schutz. Wird in

  10. Relevanz:
     
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    - sofern dies nicht einzelvertraglich oder tarifvertraglich ausgeschlossen worden ist. Schließlich stellt eine Pandemie ein objektives Leistungshin- dernis dar, also keinen in der Person des Ar [...] 616 BGB kann durch Einzel- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. In die- sem Fall lebt die Entschädigungspflicht der je- weils zuständigen Behörde unmittelbar wie- der auf. Nur im Ausbildungsverhältnis ist eine solche Abbedingung durch §§ 19, 25 BBiG untersagt. Leitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ – 4. Neufassung 2020 13. März 2020 6 5. Betriebsrisiko