Beitrag 2024

Wenn Sie die Zahlung über die nächsten vier Monate verteilen oder auf die nächsten drei Monate aufschieben wollen, genügt hierzu ein formloser Antrag, den Sie hier online stellen können.
 

Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung des Beitragsbescheides 2024 der Handwerkskammer Reutlingen

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Hinweis

Auch über den 30. Juni 2024 hinaus ist eine Stundung oder Ratenzahlung möglich. In diesem Fall müssen wir jedoch aus rechtlichen Gründen eine Prüfung der finanziellen oder persönlichen Härte vornehmen. Bitte übersenden Sie uns einen gesonderten Antrag mit belegenden Unterlagen per Post oder per E-Mail. Ein solcher Antrag kann nicht über dieses Online-Formular gestellt werden.

Datenschutzhinweis

Für die Antragsbearbeitung benötigen wir einige Angaben von Ihnen, wie etwa Betriebsnummer, Name und Kontaktdaten, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Antragsbearbeitung erforderlich sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Weitere Angaben können im Formular von Ihnen freiwillig getätigt werden. Weitergehende Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und insbesondere zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung.
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Fragen zum Beitragsbescheid

Beitragsabteilung

Telefon 07121 2412-180
Telefax 07121 2412-418
E-Mail beitrag[at]hwk-reutlingen.de

 Häufig gestellte Fragen zum Kammerbeitrag/FAQ