Beitrag 2021
Die Entscheidung, den Beitrag 2021 zu erheben, ist uns weder leichtgefallen, noch wurde diese leichtfertig oder aus sachfremden Gründen getroffen.
Mit Blick auf die Einschränkungen und Umsatzeinbußen, die vielen Betriebe aktuell zu schaffen machen, haben wir die Möglichkeiten zur Ratenzahlung und Stundung vereinfacht.
Wenn Sie die Zahlung über die nächsten vier Monate verteilen oder auf die nächsten drei Monate aufschieben wollen, genügt hierzu ein formloser Antrag, den Sie hier online stellen können.
Kammerbeitrag und Überbrückungshilfe III
Mitgliedsbetriebe, die Überbrückungshilfe III beantragen, sollten sich vorab über die Auswirkungen einer Stundung oder Ratenzahlung des Kammerbeitrags informieren. Wir empfehlen eine vorherige Abstimmung mit dem Steuerberater.
Statement zur Beitragsveranlagung 2021
Fragen zum Beitragsbescheid
Beitragsabteilung
Telefon 07121 2412-180
Telefax 07121 2412-418
E-Mail beitrag[at]hwk-reutlingen.de