Die Verbindungs-Akrobaten - Meister/in im Elektrotechniker-Handwerk

Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk Teile I bis IV

Teil I (fachpraktischer Teil)

  • Planung und Kalkulation
  • KNX
  • SPS
  • Telekommunikation

Teil II (fachtheoretischer Teil)

  • elektrotechnische Grundlagen
  • VDE
  • Steuerungstechnik
  • Arbeitsplanung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil III (betriebswirtschaflich-rechtlicher Teil)

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
  • Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Teil IV (berufs-und arbeitspädagogischer Teil)

  • allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Termine, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung

jährlich von Mai bis April

mittwochs von 18 Uhr bis 21.15 Uhr, freitags von 13:30 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 16:15 Uhr. 2 Wochen Vollzeit-Unterricht. Innerhalb des Meisterkurses finden circa 10 Unterrichtstage in der Bildungsakademie Tübingen statt.

 Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile I + II in Teilzeit

Hinweis:
Die Teile I + II und die III + IV werden jeweils zusammen angeboten; bitte melden Sie sich für die gewünschten Teile I + II und/oder III + IV separat an!

 Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Teilzeit
 Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Vollzeit

Informationen zum Meister-BaföG erhalten Sie   hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bevor Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden.

Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:

"...wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat."

"Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine zwei- bis dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat."

 Weitere Informationen zur Zulassung und das Antragsformular finden Sie hier.

Aufstiegs-BAföG (vormals: Meister-BAföG)

Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.

Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.

Der richtige Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt (Ihr Erstwohnsitz ist maßgebend).

 Landratsamt Freudenstadt, Postfach 620, 72236 Freudenstadt, Telefon 07441 920-0

 Landratsamt Reutlingen, Postfach 2143, 71711 Reutlingen, Telefon 07121 480-0

 Landratsamt Sigmaringen, Postfach 440, 72482 Sigmaringen, Telefon 07571 102-0

 Landratsamt Tübingen, Postfach 1929, 72009 Tübingen, Telefon 07071 207-0

 Landratsamt Zollernalbkreis, Postfach 10 06 62, 72336 Balingen, Telefon 07433 92-01

Logo Aufstiegs-BAFöG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Aufstiegs-BAFöG von A-Z

Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter

 www.aufstiegs-bafoeg.de