Die Vorrichtungs-Spezialisten - Meister/in im Feinwerkmechaniker-Handwerk
Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Feinwerkmechanikerhandwerk Teile I bis IV
Teil I (fachpraktischer Teil)
- Arbeitsprobe
- Meisterprüfungsarbeit
- CNC-Technik
Teil II (fachtheoretischer Teil)
- Feinwerktechnik
- Technische Mathematik
- Werkstoffkunde
- Technisches Zeichnen
- CAD
- Kostenrechnen
- Elektrotechnik
- Betriebsführung und Organisation
- Auftragsabwicklung
- Prozessautomatisierung
Teil III (betriebswirtschaflich-rechtlicher Teil)
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
- Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns
- Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Teil IV (berufs-und arbeitspädagogischer Teil)
- allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung

Termine, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung
jährlich von Juli bis Juni
dienstags und donnerstags von 18 Uhr bis 21:15 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 13 Uhr zuzüglich 2 Wochen Vollzeit-Unterricht in Tübingen
Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile I + II in Teilzeit
Hinweis:
Die Teile I + II und die III + IV werden jeweils zusammen angeboten; bitte melden Sie sich für die gewünschten Teile I + II und/oder III + IV separat an!
Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Teilzeit
Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Vollzeit
Informationen zum Meister-BaföG erhalten Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bevor Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden.
Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:
"...wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat."
"Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine zwei- bis dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat."
Weitere Informationen zur Zulassung und das Antragsformular finden Sie hier.
Aufstiegs-BAföG (vormals: Meister-BAföG)
Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.
Der richtige Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt (Ihr Erstwohnsitz ist maßgebend).
Landratsamt Freudenstadt, Postfach 620, 72236 Freudenstadt, Telefon 07441 920-0
Landratsamt Reutlingen, Postfach 2143, 71711 Reutlingen, Telefon 07121 480-0
Landratsamt Sigmaringen, Postfach 440, 72482 Sigmaringen, Telefon 07571 102-0
Landratsamt Tübingen, Postfach 1929, 72009 Tübingen, Telefon 07071 207-0
Landratsamt Zollernalbkreis, Postfach 10 06 62, 72336 Balingen, Telefon 07433 92-01

Aufstiegs-BAFöG von A-Z
Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter