Meisterprämie

Die Meisterprämie ist da. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung 1.500 Euro. Die Prämie kann ab dem 1. Mai 2020 bei den Handwerkskammern beantragt werden.

Wer bekommt die Prämie?

Die Meisterprämie erhält jeder Handwerker,

  • der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und
  • seinen Hauptwohnsitz oder
  • Beschäftigungsort in Baden-Württemberg hat.

Mit anderen Worten: Absolventen, die ihre Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, können die Prämie ebenfalls nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder ihre Arbeitsstätte in Baden-Württemberg liegt.

Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt. Die Handwerkskammer wird die Antragsberechtigten auf die neue Regelung hinweisen.

Wie beantrage ich die Meisterprämie?

Anträge können bei der baden-württembergischen Handwerkskammer gestellt werden, die das Prüfungszeugnis ausgestellt hat oder - sofern die Meisterprüfung nicht in Baden-Württemberg abgelegt wurde - in deren Kammerbezirk der Hauptwohnsitz und /oder Beschäftigungsort des Antragstellers liegt.

Und so geht es

  • Laden Sie zunächst den Antrag auf Gewährung der Meisterprämie im Handwerk in Baden-Württemberg herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
  • Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein.
  • Bitte wählen Sie folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum (Meisterprämie_Mustermann_Max_01.01.2020).
  • Schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF per E-Mail an meisterpruefung[at]hwk-reutlingen.de.

Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Antrag stellen

 Antrag Meisterprämie

Video: Meisterprämie - so stellen Sie Ihren Antrag

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