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Sachverständige im Handwerk - was Bewerber wissen müssen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen als unabhängige und sachkundige Fachleute eine wichtige Aufgabe, um (Rechts-) Streitigkeiten zwischen Betrieben und Kunden zu klären oder im besten Fall gar nicht erst entstehen zu lassen.

Im Interesse der Allgemeinheit kann daher nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügt, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.

Wer kann Sachverständiger werden?

Die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung sind in der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen geregelt. Gefordert sind eine erfolgreiche bestandene Meisterprüfung oder ein Studienabschluss (Diplom-Ingenieur) mit mehrjähriger praktischer Erfahrung und überdurchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in einem Gewerk. Eine weitere Voraussetzung ist der Besuch eines Grundlagenseminars für Sachverständige.

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem offiziellen Bestellungsverfahren ihre besondere Sachkunde nachweisen.
  • Zudem wird ihre Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit vor der öffentlichen Bestellung geprüft.
  • Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Gutachten gewissenhaft, weisungsfrei und objektiv zu erstellen.
  • Sachverständige sind außerdem zur regelmäßigen Fortbildung in ihrem Sachgebiet verpflichtet.

Aufgaben als Sachverständiger

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger stehen Gerichten und Privatpersonen, Versicherungen und Rechtsanwälten bei der Klärung fachlich-technischer Fragen zur Seite. Als neutrale Experten begutachten sie die Ausführung handwerklicher Leistungen hinsichtlich Qualität und Preis.

Ansprechpartner

Herrenkind, Sandra

07121 2412-211