Foto: handwerkskammer.de

Turbo für die Karriere

 Mit bis zu 8.100 Euro unterstützt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH junge Berufstätige, die eine berufliche (nicht-akademische) Weiterbildung absolvieren wollen. Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Stipendium läuft über maximal drei Jahre.

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den Abschluss einer Berufsausbildung. Darunter fallen sowohl fachbezogene berufliche Aufstiegsfortbildungen (Techniker, Fachwirt, Meister) als auch berufsübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender beruflicher und sozialer Kompetenzen dienen. Ein Entscheidungskriterium ist dabei die staatliche Anerkennung des Abschlusses. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wer wird gefördert?

In das Programm aufgenommen werden begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der der Förderung jünger als 25 Jahre sind. In begründeten Fällen (Bundesfreiwilligendienst, Soziales Jahr, Mutterschutz und Elternzeit) kann die Altersgrenze um maximal drei Jahre angehoben werden.

Kriterien für Bewerbungen

  • Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfungen mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

 Stiftung Begabtenförderung: Weiterbildungsstipendium

Ansprechpartner

Herrenkind, Sandra

07121 2412-211