Die Vorgehensweise


Die Vorgehensweise

Es geht um Verzeichnisse wie „Gelbes Branchenbuch“ oder „Gewerbeauskunft-Zentrale“,  die immer wieder für Ärger sorgen. Ein typischer Fall: Ein Reutlinger Betrieb wird per E-Mail angeschrieben und unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz über einen scheinbar bereits bestehenden Eintrag im Onlineverzeichnis gelbesbranchenbuch.com informiert, der in die Ausgabe des kommenden Jahres übernommen werden soll. Der Betrieb wird aufgefordert, die Daten und einen Anhang zu prüfen und gewünschte Korrekturen per Fax an den Anbieter zu schicken. Tatsächlich geht es um einen Neuvertrag für einen so genannten „Premiumeintrag“. Der Preis für den hervorgehobenen Eintrag samt Link auf die Homepage des Betriebs und eine Laufzeit von zwei Jahren beträgt mehr als 1500 Euro.

In der E-Mail gibt der Anbieter keine Daten von sich preis. Auf dem Datenblatt ist eine Faxnummer mit Frankfurter Vorwahl angegeben. Im Kleingedruckten wird als „Auftragnehmer & Verlagspartner“ eine GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshallinseln genannt. An anderer Stelle, unter der Überschrift „Leistungsbeschreibung/Auftrag“,  finden sich weitere Angaben: „Gerichtsstand ist Prag, Tschechische Republik. Es gilt tschechisches Recht.“ Vor zwei Jahren agierte dieser Anbieter noch von Thailand aus.

Weitere Informationen gibt es im Impressum der Internetseite. Als Anbieter wird eine MCP Holding Ltd. mit Sitz im mittelamerikanischen Land Belize. Die  Unternehmen kooperiert mit wiederum mit zwei Partnerverlagen, der besagten GBB Ltd. und der Ucalegon Ltd. auf den Seychellen.