Arbeiten mit Gefahrstoffen
Zunächst müssen vorhandene Gefahren der Betriebsstoffe bekannt sein. Dies kann zum einen eine Kennzeichnung auf den Verpackungen selbst sein oder der Lieferant liefert ein Sicherheitsdatenblatt mit, in dem der sichere Umgang, die ordnungsgemäße Lagerung sowie der Transport beschrieben werden.
Für die Arbeit mit den Gefahrstoffen müssen dann entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.