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Bodenschutz und Altlasten - was ist zu beachten?

Bei einer Betriebsübergabe, einer Betriebsübernahme, beim Kauf einer bestehenden Immobilie in einem Gewerbe- oder Industriegebiet ist es wichtig, sich über die vorherige Nutzung zu informieren. Dies gilt auch für neu erschlossene Industriebrachen oder sonstige Freiflächen.

Für Betriebe der Bauwirtschaft und des Straßenbaus sind die Informationen über ausgebauten Boden äußerst wichtig.

Altlastenkataster

Die Landratsämter sind verpflichtet, die Flächen, bei denen man von einer Belastung des Bodens ausgeht, zu dokumentieren. Die Daten werden im so genannten Altlastenkataster zusammengetragen.

Erwerber entsprechender Flächen sollten sich daher vorab über das Kataster informieren, um eventuell anfallende Sanierungskosten einplanen zu können.

Verwendung von Recyclingmaterial

Die Verwendung von Recyclingmaterial im Straßen- und Wegebau soll vorangebracht werden. Dazu sind die Kenntnis von ausgebautem Material, dessen Belastung und damit Möglichkeiten des Einbaus von größter Bedeutung.

In Baden-Württemberg ist die Verwendung von Recycling-Material bisher über einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ("Dihlmann-Erlass") gemäß den dort vorgeschriebenen Anforderungen möglich. Die lang diskutierte Bundesverordnung wurde als Ersatzbaustoffverordnung mittlerweile verabschiedet und tritt zum 1.Dezember 2023 in Kraft.

Auch die Aufbereitung von Abbruchmaterial unterliegt den strengen Regelungen des Abfallrechts und des Bundesimmissionsschutzrechts. Wird beispielsweise ein Brecher eingesetzt, ist er nur dann genehmigungsfrei, wenn das Material am Ort der Entstehung verarbeitet wird.

Für das Brechen an anderen Stellen (z.B. Betriebshof) ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Dies gilt auch, wenn auf dem Betriebsgelände mehr als 100 Tonnen nicht gefährliches Abbruchmaterial gelagert werden sollen.

Deponierung

Für die Deponierung oder Verfüllung von Aushub müssen die Belastung und der Grenzwert zur Deponierung bekannt sein. Die Annahme erfolgt in der Regel mit einer entsprechenden Beprobung / Bestätigung.

Ansprechpartner

Bonnaire, Ines

07121 2412-143