Was ist die Begabtenförderung?

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit der Koordination wurde die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) beauftragt.

Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen in Vollzeit oder berufsbegleitend:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Gestalter oder Fachwirt
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige
  • Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • und zusätzlich einen IT-Bonus für die Anschaffung von Computern, Notebooks

Wer erhält die Förderung?

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).

Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden,
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht (z. B. Landessieg bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk),
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.