Ihre Garantie für erfolgreiches Lernen

Allgemeine Informationen

Mit der Bildungsgarantie erhalten die Kursteilnehmer ein Sicherheitsnetz bei Kursen, die mit einer Meister- oder Fortbildungsprüfung abschließen. In einer zweiten Chance können Sie den jeweiligen Vorbereitungslehrgang auf die nicht bestandene Prüfung nochmals kostenfrei besuchen.

Falls es notwendig werden sollte, hier unsere Leistungen.

Sie können den Kurs einmal wiederholen…

  • wenn Sie mindestens 75% des Kurses besucht und das Kursentgelt bezahlt haben.
  • wenn Sie zur Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben. Dies gilt für alle Kurse mit Meister- oder Fortbildungsprüfungen bei den Bildungsakademien der Handwerkskammer Reutlingen in einem Zeitraum von 12 Monaten.
  • wenn der entsprechende Kurs bei den Bildungsakademien der Handwerkskammer Reutlingen wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz frei ist.
  • wenn es sich nicht um ein Einzeltraining, eine firmeninterne Schulung oder eine Auftragsmaßnahme handelt.
  • Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen, wie für alle anderen Kursinteressenten. Nicht kostenfrei sind eventuell erforderliche neue Kursunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial.

Hinweis

Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Kurs nicht mehr angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Einlösung der Bildungsgarantie.

Die Bildungsgarantie ist ein guter Grund mehr, bei der beruflichen Weiterbildung auf die Bildungsakademien der Handwerkskammer Reutlingen zu setzen, denn wer sonst garantiert erfolgreiche Bildung?

 Ansprechpartner
Leiter Fort- und Weiterbildung
Bildungsakademie
Bernd Zürker
Raichbergstraße 87
72072 Tübingen

Telefon 07071 9707-85
Telefax 07071 9707-88
bernd.zuerker[at]hwk-reutlingen.de