Prüfungsgebühren
Im Rahmen der Meisterprüfung fallen auch Gebühren und Kosten an, welche sich nach unserem aktuellen Gebührenverzeichnis richten.
Teil I - Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten | 300 Euro |
Teil II - Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse | 275 Euro |
Teil III - Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse | 150 Euro |
Teil IV - Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse | 150 Euro |
Berufsspezifische Prüfungsgebühren je nach Handwerk | 330 bis 1300 Euro |
Mögliche Zusatzkosten
Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch weitere Kosten anfallen.
Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen | 25 Euro |
Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterprüfungszeugnissen oder Meisterbrief | 25 Euro |
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung | 30 Euro |
Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss | 15 Euro |
Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung | 20 Prozent |
Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung | 100 Prozent |
Die Gebühren für die einzelnen Teile Ihrer Meisterprüfung werden erst mt der Einladung zur Meisterprüfung, welche Sie spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin erhalten, fällig. Bitte begleichen Sie die Gebühren rechtzeitig bis zum Prüfungstag.