Berater und Dienstleister für das Handwerk

Die Interessen der Mitgliedsbetriebe stehen im Mittelpunkt der Arbeit der Handwerkskammer. Nutzen Sie die gebündelte Vielfalt von Beratungsleistungen aus einer Hand. Nur wer sich mit dem Beratungsangebot der Kammer intensiv beschäftigt, kann die Beratung auch sinnvoll nutzen.

Die betriebswirtschaftliche sowie die Technologie- und Innovationsberatung der Handwerkskammer Reutlingen wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Die Personalberatung wird im Rahmen der Initiative "Horizont Handwerk" durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

Die Themen

Meldungen aus dem Bereich Beratung

 

12.04.2024

Bäckermeister Heiner Beck erhält Seifriz-Preis

Bäckermeister Heiner Beck aus Römerstein und der Getreidewissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Longin von der Landessaatzuchtanstalt der Universität Hohenheim arbeiten bereits seit zehn Jahren zusammen. Jetzt sind sie für ihre Forschung mit dem Seifriz...mehr lesen

02.04.2024

Kiffen bei der Arbeit? – was rechtlich gilt

Am 1. April ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Anbau, Besitz und Konsum der Droge sind nun in Grenzen erlaubt. Am Arbeitsplatz gelten freilich andere Regeln.mehr lesen

25.03.2024

Coronahilfen: Letzte Frist für Schlussabrechnungen

Bund und Länder haben sich auf eine weitere Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Für diejenigen, die bereits einen Aufschub beantragt hatten, ist nun der 30. September 2024 der späteste Termin.mehr lesen

15.03.2024

Lkw-Maut: Fahrzeuge für Handwerkerausnahme melden

Die meisten Handwerksbetriebe bleiben auch künftig von der Lkw-Maut verschont. Allerdings können Rückfragen und Kontrollen einen beträchtlichen Aufwand verursachen. Abhilfe schafft die Meldung der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge.mehr lesen

29.02.2024

Arbeit auf Abruf: Ohne Regelung gelten 20 Stunden als vereinbart

Arbeit auf Abruf bringt mehr Flexibilität. Allerdings gibt es Grenzen. Fehlt eine vertragliche Regelung über den Arbeitsumfang, wird diese Lücke per Gesetz geschlossen, entschied das Bundesarbeitsgericht.mehr lesen