Kosten der überbetrieblichen Ausbildung
Die Finanzierung der ÜBA-Kurse setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Ausbildungsbetriebe tragen den Großteil der Kosten. Dieser Anteil wird im Umlageverfahren mit dem jährlichen Beitragsbescheid erhoben. Zusätzlich tragen mehrere Fördermittelgeber zur Finanzierung bei:
- Bund: Zuschüsse zu den Fachstufenkursen,
- Land: Zuschüsse zu allen Kurse,
- weitere Fördermittelgeber (zum Beispiel Berufsgenossenschaft Holz).
Eine Verpflichtung des Lehrlings, die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung zu zahlen ist unzulässig, da der Lehrling nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von allen Ausbildungskosten freizustellen ist.
Freistellung des Auszubildenden für die Teilnahme an der ÜBA
Die ÜBA-Kurse sind ein Teil der Ausbildung. Der Ausbildungsbetrieb ist gem. § 15 BBiG gesetzlich verpflichtet, den Auszubildenden für die Teilnahme an den vorgeschriebenen Kursen freizustellen.
