Branchenstandards der BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat verbindliche Vorgaben für Friseur- und Kosmetikbetriebe in einem bundesweit gültigen Branchenstandard veröffentlicht. Die Liste umfasst technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen. Die Umsetzung dieser Arbeitsschutzstandards ist vor dem Hintergrund der Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern geboten. Wird die Einhaltung des Standards nicht gewährleistet, macht sich der Arbeitgeber möglicherweise gegenüber seinen Mitarbeitern schadensersatzpflichtig. Zudem wird - je nach Schwere des Verstoßes - ein Bußgeld oder sogar eine Strafverfolgung riskiert.
Für den Schutz von Mitarbeitern und Kunden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus gelten zwei Grundsätze:
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Kunden ist zwingend erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Personen, die Symptome einer Infektion der Atemwege aufweisen, sollen sich generell nicht im Salon aufhalten. Der Betrieb muss ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (zum Beispiel Fieber) festlegen, zum Beispiel einen Infektions-Notfallplan.
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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
SARS-CoV-2 - Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (20. Mai 2020)
SARS-CoV-2 - Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios (20. Mai 2020)