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Mehr Netto vom Brutto - worauf Betriebe achten müssen
Endlich mehr Lohn, doch der Blick auf die erste Gehaltsabrechnung fällt ernüchternd aus. Bei Durchschnittsverdienern kommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gerade einmal die Hälfte einer Gehaltserhöhung tatsächlich an. Das macht finanzielle Extras, die obendrein steuerlich gefördert werden, attraktiv. Was Arbeitgeber beachten sollten, erklärt Andrea Schmid-Förster, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.
Was macht Benefits und Anreize mit steuerlicher Förderung interessant?
Über steuerfreie oder steuerbegünstigte Zuwendungen besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, seinem Arbeitnehmer „mehr netto vom Brutto“ zukommen zu lassen. Hier gilt es einiges zu beachten. Es gibt ganz vielfältige Möglichkeiten von Gehaltsextras, die genutzt werden können, je nach Situation des Arbeitnehmers. So freut sich der eine Arbeitnehmer über Kindergartenzuschüsse, ein anderer über Tankgutscheine. Wichtig ist, dass die steuerliche Regeln eingehalten werden.
Kann jeder Betrieb solche Angebote nutzen?
Im Grundsatz stehen alle Möglichkeiten allen Betrieben offen. Bestimmte Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt werden. So kann beispielsweise ein Kindergartenzuschuss nur an Mitarbeiter gezahlt werden, die Kindergartengebühren zahlen. Zudem gibt es sicherlich finanzielle Grenzen. Einen 44-Euro-Gutschein für jeden Mitarbeiter zu stemmen ist sicherlich finanziell leichter, als einen Firmenwagen für jeden.
Wie sollten Einsteiger vorgehen?
Die wichtigste Grundregel lautet: Zuerst informieren, dann den Vertrag entsprechend ändern oder ergänzen und erst zuletzt die Zuwendung auszahlen bzw. die Sachleistung übergeben. Schlecht ist immer, wenn einfach etwas gemacht wird und man sich erst hinterher über die lohnsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen informiert. Eine weitere ganz wichtige Grundregel ist die Frage, ob das Gehaltsextra im Rahmen einer Gehaltsumwandlung steuerbegünstigt ist oder ob das Extra zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden muss.
Das Steuerrecht ist meist kompliziert. Gibt es Fallstricke?
Ein großes Thema bei den formalen Voraussetzungen ist die „Zusätzlichkeit“. Viele Gehaltsextras sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist in diesen Fällen schädlich und führt dazu, dass am Ende doch steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt.
Können Auszubildende ebenfalls profitieren?
Auszubildende sind lohnsteuerlich gesehen zunächst einmal ganz normale Arbeitnehmer. Bei den Azubis spielt aber natürlich das Thema Aus- und Fortbildung eine große Rolle. Hier kann sich der Arbeitgeber über die ohnehin bestehende Verpflichtung bestimmte Kosten zu tragen an weiteren Aufwendungen des Lehrlings beispielweise über Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder Fachliteratur beteiligen.
"Ein großes Thema bei den formalen Voraussetzungen ist die Zusätzlichkeit."

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Andrea Schmid-Förster, Mitglied im Vorstand und Leiterin der Abteilung Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.