Widerrufsrecht bei Neubauten


Widerrufsrecht wird auf Neubauten ausgeweitet

Bei kleinen Baumaßnahmen hatten Verbraucher bislang schon ein Widerrufsrecht – zum Beispiel bei der Renovierung einer Gästetoilette. Diese Regelung wird nun auf Verbraucherbauverträge ausgeweitet. Demnach kann künftig auch ein Vertrag über einen Neubau und erhebliche Umbauten innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Unternehmer müssen den Verbraucher über die Möglichkeit informieren, sonst verlängert sich die Frist. Die Anforderungen für eine korrekte Widerrufsbelehrung sind im neuen Bauvertragsrecht festgelegt. Treten Verbraucher vom Vertrag zurück, müssen sie für die bisher entstanden Kosten aufkommen.

 Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und den Pflichten für Unternehmer finden Sie auf unserer Seite zum Verbraucherrecht.

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