Wann gilt das besondere Widerrufsrecht?
„Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen“ – diese Möglichkeit bestand bislang ausschließlich für Haustürgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte. Für Fernabsatzgeschäfte - d.h. soweit Vertragsverhandelungen und Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel im Rahmen eines Fernabsatzsystems erfolgen (z.B. Verkauf über einen Onlineshop) - gelten weiterhin besondere Verbraucherschutzvorschriften.
Die Europäische Verbraucherrechterichtlinie weitet das besondere Widerrufsrecht nun auf alle Verträge aus, die außerhalb der eigenen Geschäftsräume, beispielsweise vor Ort beim Kunden, oder in einigen Sonderkonstellationen geschlossen werden. Die bisherigen Regelungen zum Haustürgeschäft werden damit beträchtlich erweitert.
Künftig können Verbraucher auch solche Verträge - ebenso wie Fernabsatzverträge - innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Unternehmer seinen Kunden über dessen Widerrufsrechte informiert hat. Bei fehlender oder unzureichender Belehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.