Musterschreiben
Was tun, wenn Sie einen Korrekturabzug unterschrieben an den Anbieter geschickt haben und Sie nun zur Kasse gebeten werden? Sie sollten nicht tatenlos bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag wegen der offensichtlich absichtlich versteckten Kostenpflicht anzufechten und – falls der Anbieter nicht reagiert – gegebenenfalls Klage einzureichen. Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer hat ein Musterschreiben formuliert.
Wichtiger Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ausgang eines möglichen Rechtsstreits nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Ein Gericht könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine arglistige Täuschung nicht vorliegt, sondern zumindest für den geschäftlich erfahrenen Unternehmer erkennbar war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.