
Foto: handwerkskammer.de
Land fördert Digitalisierungsvorhaben
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mittelständische Unternehmen, die in Digitalisierung investieren. Zum 1. Juli 2025 löst das Programm „Digitalisierungsfinanzierung“ die bisherige „Digitalisierungsprämie Plus“ ab. Neu ist auch die Struktur der Förderung: Vergeben werden Förderdarlehen, die in einigen Fällen mit einen Tilgungszuschuss des Landes kombiniert werden können. Die Variante „Investitionszuschuss ohne Förderdarlehen“, die bislang für kleinere Investitionen verfügbar war, entfällt.
Was gefördert wird
Investitionen mittelständischer Unternehmen in
- Infrastruktur und IT-Sicherheit,
- Automatisierung,
- Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und
- für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere mittelständische Unternehmen (Nicht-KMU/GU) mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro, sofern sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- In der Förderstufe 1 der Digitalisierungsfinanzierung sind ausschließlich KMU antragsberechtigt, die zuvor den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben.
Mehr zu Konditionen und Antragstellung
Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es bei der L-Bank
Wirtschaftsförderung der L-Bank
Telefon 0711 122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung[at]l-bank.de
Digitalisierungsfinanzierung in 3 Förderstufen
Das Programm ist je nach Unternehmensgröße, Vorhaben und Investitionsvolumen in drei Förderstufen unterteilt.
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung
- Anschaffung von Hard- und Software
- Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Migration auf Cloudtechnologien
Die Förderstufe 1 richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen. Antragsteller müssen zuvor den KfW-Digitalisierungs-Check durchführen. Dabei handelt es sich um eine Selbsteinschätzung des Digitalisierungsgrades im Unternehmen.
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
- Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen
- Erhöhung oder Standardisierung von IT-Sicherheit
- Weiterbildung zu Digitalisierungsthemen
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung
- Große Digitalisierungsvorhaben (Darlehensbetrag > 3 Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe)
- Einsatz von Big Data-Anwendungen oder Integration von KI-Anwendungen
Zusätzlicher Tilgungszuschuss des Landes
Für Vorhaben mit einem Darlehensbetrag bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 erhalten KMU einmalig einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln („Digitalisierungsprämie“). Voraussetzung ist, dass bisher keine Förderung aus den Programmen „Digitalisierungsprämie“ oder „Digitalisierungsprämie Plus“ genutzt wurden. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bereit.
Konditionen und Förderumfang
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Darlehensmindestbetrag: 25.000 Euro
- Darlehenshöchstbetrag: 5 Mio. Euro (KMU), bis zu 25 Mio. Euro (Nicht-KMU)
- Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre
- Zinsverbilligung durch L-Bank und KfW
- Tilgungszuschüsse und ERP-Förderzuschuss der KfW in bestimmten Förderstufen
- In Förderstufe 1: bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 Monaten
- In Förderstufe 3: zusätzlicher Tilgungszuschuss für KMU
Antragstellung
- Die Antragstellung läuft über die jeweilige Hausbank. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, eine nachträgliche Förderung bereits laufender Projekte ist ausgeschlossen.
- Zusätzlich zum Antrag ist eine „Bestätigung zum Förderantrag – Digitalisierungsfinanzierung“ (Vordruck WF_1104) einzureichen.
- Für Anträge der Förderstufe 1 ist der Digitalisierungs-Check der KfW verpflichtend.