Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Bei bestimmten Tätigkeiten, wie zum Beispiel Schweißarbeiten oder bei der Bedienung von lärmintensiven Maschinen, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Es wird unterschieden zwischen Pflicht- / Angebots- und Wunschuntersuchungen.

  • Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss.
  • Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss.
  • Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.

Die entsprechenden Tätigkeiten sind in der Anlage zur Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge genannt.