Unterweisungen der Beschäftigten
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich beispielsweise Betriebsanweisungen oder Maßnahmen, die im Unternehmen noch getroffen werden müssen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Darunter fallen auch Unterweisungen der Beschäftigten.
Wichtig ist in jedem Fall die Dokumentation der Unterweisungsinhalte und der unterwiesenen Personen. Die Unterweisungen sollten regelmäßig stattfinden, in jedem Fall zwingend, wenn sich Veränderungen im Betrieb ergeben.