Steuern für Energie und Strom


Foto: Uwe Schlick / Pixelio

Strom- und Energiesteuer: So senken Sie die Last

Das Stromsteuergesetz wie auch das Energiesteuergesetz sieht bei Betrieben mit hohen Verbräuchen eine Entlastung der Unternehmen vor.

Ohne allzugroßen Aufwand können die Entlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Der Antrag lohnt sich ab einem Verbrauch von ca. 60 MWh Strom bzw. 16.000 l Heizöl oder 16.000 kg Flüssiggas.

Für eine komplette Erstattung der Strom- oder Energiesteuer ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. für kleinere Betreibe ein alternatives System wie das Energieaudit nach EN 16247-2 notwendig.

 Antrag stellen

Anträge nimmt das zuständige Hauptzollamt entgegen.

 Dienststelle finden

 

 

Energieeinkaufsgemeinschaft

Günstige Preise und maximale Sicherheit

Seit rund 20 Jahren sichert die Energie-Einkaufsgemeinschaft des baden-württembergischen Handwerks ihren Mitgliedern erhebliche Preisvorteile beim Energiebezug. Durch die Bündelung der Energienachfrage können auch kleine Betriebe von günstigen Großabnehmerkonditionen profitieren.

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 Ampere AG: Informationen für Handwerksbetriebe

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Ansprechpartner

Bonnaire, Ines

07121 2412-143