Abfälle transportieren
Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihres wirtschaftlichen Unternehmens im Kalenderjahr mehr als 20 t nicht gefährliche Abfälle oder mehr als 2 t gefährliche Abfälle transportieren, unterliegen seit dem 1. Juni 2014 einer Anzeigepflicht. Damit sollen Abfalltransporte von den Baustellen zurück zum Betriebsstandort von den strengen Vorgaben für Beförderer befreit werden. Die Anzeige ist elektronisch zu beantragen unter
www.zks-abfall.de
Gewerbliche Transporte von gefährlichen Abfällen sind nach wie vor erlaubnispflichtig. Um eine Erlaubnis zu beantragen ist im Vorfeld der Besuch eines mehrtägigen Fachkundekurses notwendig.
Nachweispflicht
Für alle Abfälle, die kein Hausmüll sind, müssen die Erzeuger / Beförderer Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung führen. Bei Abholungen gefährlicher Abfälle durch gewerbliche Entsorger vom Firmengelände wird dies in der Regel mit Übernahmescheinen erfüllt.
Bei den nicht gefährlichen Abfällen erfolgt der Nachweis über sonstige Belege wie Wiege-scheine/Lieferscheine.
Wichtig: die erhaltenen Belege müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Verpackungen
Zum 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten Ziele des Gesetzes sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.
Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken oder verschicken, um diese an Endverbraucher weiter zu geben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.
Die Um- und Verkaufsverpackungen, die an den privaten Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden, unterliegen der Systembeteiligungspflicht, das heißt einem Anschluss an ein Rücknahmesystem. Besondere Regeln gelten für Serviceverpackungen, wie beispielsweise die Brötchentüte oder den Kaffeebecher.
Weitere Informationen
Abfallentsorgung - Leitfaden für Betriebe
Einen Überblick über die wichtigsten Fragen gibt die Broschüre "Abfallentsorgung im Handwerk" der Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Handwerkskammern. Betriebe finden in dem Leitfaden eine praxisorientierte Arbeitshilfe, die sich an den einzelnen Stationen der Entsorgung - vorgeschriebene Entsorgungswege, Nachweispflichten, Auswahl geeigneter Entsorger und Transport - orientiert. Ebenso enthalten sind Informationen zu einzelnen Abfallarten.
Autoren sind die Umweltberater der baden-württembergischen Handwerkskammern und Fachverbände.
