Nachweispflicht
Für alle Abfälle, die kein Hausmüll sind, müssen die Erzeuger / Beförderer Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung führen. Bei Abholungen gefährlicher Abfälle durch gewerbliche Entsorger vom Firmengelände wird dies in der Regel mit Übernahmescheinen erfüllt.
Bei den nicht gefährlichen Abfällen erfolgt der Nachweis über sonstige Belege wie Wiege-scheine/Lieferscheine.
Wichtig: die erhaltenen Belege müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.